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Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Gesetzliche Verpflichtung

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, bestimmte Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen.

Betroffene Verpackungsmaterialien

Folgende Materialien nehmen wir unentgeltlich zurück:

Verwertungskreislauf & Ziele

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher.

Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Möglichkeiten der Rückgabe

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe abgeben.